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Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können nach dem Straßenverkehrsgesetz StVG und der Straßenverkehrsordnung StVO von der Straßenverkehrsbehörde, Bußgeldstelle, Polizeipräsidium, Verwaltungsbehörde, Ordnungsbehörde usw. Bußgeldbescheide erlassen werden, in welchen bestimmte Bußgelder erhoben werden. Gegen einen Bußgeldbescheid oder Bußgeld kann man Einspruch einlegen: Einspruch Mustervorlage kostenlos Bußgeldbescheid / Bußgeld. Was und welches Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und in welcher Höhe für das begangene Verhalten ein Bußgeld fällig wird, ist in der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) - allgemein bekannt unter Bußgeldkatalog - festgelegt und geregelt.
Hier kommen Sie zum aktuellen Bußgeldkatalog vom Bundesamt für Justiz: Bußgeldkatalog
Folgende Verhaltensweisen können z.B. Ordnungswidrigkeiten darstellen:
Ordnungswidrigkeiten können grundsätzlich Geldbußen bis 1.000 EUR oder Fahrverbote usw. zur Folge haben. Für Berufskraftfahrer, wie z.B. Taxifahrer, LKW-Fahrer, Busfahrer, Straßenbahnfahrer, kann ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot damit erhebliche Auswirkungen auf den Beruf und damit gegebenenfalls sogar die Existenz haben.
Besonderheiten gelten u.a. für Fahranfängerrinnen und Fahranfänger. Hier können bei Ordnungswidrigkeiten z.B. Aufbauseminare nach der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV - verhängt werden, die Probezeit verlängert werden oder eine Verkehrspsychologische Beratung durchgeführt werden.
Nimmt die zuständige Behörde an, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, z.B. über Rot gefahren sind, so übersendet Sie Ihnen ein Bußgeldbescheid.
Der Bußgeldbescheid hat grundsätzlich nach § 66 OWiG u.a. folgenden Inhalt:
Die Straßenverkehrsbehörde ist allerdings letztlich nur verpflichtet „die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften“ sowie die „die Beweismittel“ zu benennen. Darüber hinaus braucht der Bußgeldbescheid nicht begründet zu werden.
Das Verkehrsbehörde hat allerdings nur drei Monate Zeit, Ihnen im Bußgeldbescheid bzw. einen Anhörungsbogen zu übersenden. Denn andernfalls tritt nach § 26 StVG grundsätzlich nach drei Monaten Verjährung ein. Dies gilt nicht, wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist oder schon Klage erhoben wurde.
Hier kommen Sie zu der kostenlosen Einspruchs Mustervorlage gegen den Bußgeldbescheid:
Wenn Sie also von der Straßenverkehrsbehörde, Bußgeldstelle einen entsprechenden Bußgeldbescheid bekommen haben, lohnt es sich immer zu prüfen, ob der Vorwurf zutreffend ist oder, ob Sie damit nicht einverstanden sind und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen.
Die Überlegung, ob Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen ist deshalb von Relevanz, weil mit dem Bußgeldbescheid ein erhebliches Bußgeld von Ihnen verlangt werden kann und zusätzlich auch noch mehrere Monate Fahrverbot verhängt werden können - was für Taxifahrer, LKW-Fahrer usw. erhebliche berufliche Einschränkung bedeutet. So können, wenn Sie z.B. mit Ihrem PKW-KFZ über Rot gefahren sein sollten, also ein Rotlichtverstoß begangen haben, schnell einmal ein Bußgeld über 200 EUR und einem Monat Fahrverbot fällig werden.
Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen, sollten Sie bei der Behörde Akteneinsicht beantragen und u.a. folgendes prüfen bzw. auf bestimmte Punkte achten, wo von der Behörde oftmals Fehler gemacht werden z.B.:
Für die Einlegung des Einspruchs müssen Sie unbedingt die Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten, § 67 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Das bedeutet, Sie können insofern zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (dies folgt grundsätzlich aus der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bußgeldbescheids), Einspruch einlegen. Halten Sie die Frist nicht ein, so wird der Bußgeldbescheid bestandskräftig (es besteht allerdings noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand).
Eine Einspruchsbegründung ist grundsätzlich nicht erforderlich, sollte jedoch unbedingt erfolgen, da letztlich nur so die Bußgeldbehörde weiß, warum Sie den Bußgeldbescheid für falsch und rechtswidrig halten. Führen Sie also unbedingt im Einspruch die Gründe auf, warum Sie den Bußgeldbescheid für unzulässig halten. Sie können der Einspruchsbegründung auch Beweismittel beifügen, z.B. Aussagen von Zeugen, Fotos.
Wenn Sie Einspruch einlegen, sollten Sie grundsätzlich folgende Formalien und Voraussetzungen beachten:
Wenn Sie Einspruch eingelegt haben, prüft die zuständige Verwaltungsbehörde im Zwischenverfahren Ihren Vortrag und auch nochmals den ganzen Vorgang insgesamt.
Wenn die Behörde nun zu dem Ergebnis kommt, dass Sie Recht haben, hebt diese den erlassenen Bußgeldbescheid auf und teilt Ihnen dies schriftlich mit.
Hält die Verwaltungsbehörde Ihren Einspruch jedoch für unbegründet oder unzulässig, so gibt sie das Verfahren grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft ab.
Über ihren Einspruch wird dann quasi automatisch vor dem zuständigen Amtsgericht in einem regulären Verfahren verhandelt und entschieden.
Da in der Hauptverhandlung durch das Gericht z.B. Zeugen geladen oder Gutachter bestellt und entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben werden können, kann es sein, dass es hierdurch zu erheblichen Kosten für Sie kommt. Sie sollten daher immer eine Abwägung treffen, ob die Kosten im Bußgeldverfahren noch im Verhältnis zu den möglichen Kosten im weiteren Verfahren stehen. Sie können daher jederzeit Ihren Einspruch zurücknehmen bzw. den Bußgeldbescheid anerkennen.
Das Gericht trifft abschließend eine Entscheidung durch Urteil oder Beschluss und kann z.B. die Sache einstellen.
Nochmals einfach dargestellt, läuft das Bußgeldverfahren grundsätzlich in folgenden Schritten ab:
Im Folgenden führen wir Ihnen ein Einspruchsmuster für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf - Bußgeldbescheid Einspruch Muster kostenlos:
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Einspruch
ein.
Begründung:
Mit Datum vom … haben Sie mir den Bußgeldbescheid übersandt. Der Bußgeldbescheid ist aus folgenden Gründen falsch und rechtswidrig:
(…. hier nun die Gründe aufführen, warum Sie den Bußgeldbescheid für unzulässig halten, z.B….)
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen